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Die Höhenrettung bei der Feuerwehr Düsseldorf Die Rettung aus Höhen und Tiefen
gehört seit jeher zu den Aufgaben der Feuerwehren. Inzwischen haben sich
bei zahlreichen Feuerwehren Höhenrettungsgruppen etabliert, die diese
anspruchsvolle Aufgabe, die weit über die flächendeckend
sicherzustellende Absturzsicherung der Einsatzkräfte hinausgeht,
wahrnehmen. Eine qualitativ hochwertige und dauerhafte
Aufgabenwahrnehmung bedarf besonders in diesem Bereich einer
leistungsfähigen Organisation und adäquaten Rahmenbedingungen. Im
folgenden soll dargestellt werden, wie die Feuerwehr Düsseldorf diese
Aufgabe gelöst hat. Historie und Organisation Im Gegensatz zum Tauchwesen, der wohl bekanntesten und häufigsten Sonderaufgabe bei Feuerwehren, gibt es für die Höhenrettung keine bundeseinheitlichen Regelungen durch eine Feuerwehrdienstvorschrift. Lediglich die Absturzsicherung wird in der FwDV 1/2 beschrieben. Folglich existieren auch (noch) keine einheitlichen Musterausbildungspläne, Lehrgänge, Anforderungskataloge etc. Am weitesten waren dabei die neuen Bundesländer, da sie auf die Erfahrungen mit dem „Speziellen Rettungsdienst (SRD)“ zu DDR-Zeiten aufbauten. Nicht zuletzt wegen eines Richtungsstreits („Radeberger Haken“ vs. „Bergrettungstechnik“) begannen viele Feuerwehren „auf eigene Faust“ mit dem Aufbau, Ausbildung und Ausrüstung von Höhenrettungsgruppen und experimentierten mit beiden Varianten. Erst über den Erfahrungsaustausch und die Bildung von Arbeitsgruppen entstanden abgestimmte Fachmeinungen und Rahmendaten für die Aus- und Fortbildung. In Düsseldorf entschloss man sich vergleichsweise spät zur Einrichtung einer Höhenrettungsgruppe. Die Tauchergruppe wird seit der personellen Konsolidierung 1995 in Springerfunktion aus dem Löschzug der Feuer- und Rettungswache 1 heraus besetzt. Neben möglichen Einsatzverzögerungen durch Paralleleinsätze sind erhebliche Anstrengungen notwendig, die nach FwDV 8 geforderten Übungstauchstunden und die sonstige Aus- und Fortbildung (u.a. Bootsführerausbildung auf dem Rhein) zu leisten. Verständlicherweise bestand die Amtsleitung daher auf einem Konzept, das alle Konsequenzen, die mit der Einrichtung einer Höhenrettungsgruppe verbunden sind, darstellt. Nach umfangreichen Vorbereitungen wurde eine Lösung präsentiert, die eine Höhenrettungsgruppe in Springerfunktion möglich macht und die dauerhafte Leistungsfähigkeit sichert. Weil keine festen Funktionen
eingerichtet werden konnten, kam als Stationierungswache nur eine
Zugwache in Frage. Damit lässt sich das Risiko von Paralleleinsätzen
zumindest teilweise kompensieren. Die Wahl fiel auf die Feuer- und
Rettungswache 3, da sie im Gegensatz zur Feuer- und Rettungswache 7 über
einen Schlauch- und Übungsturm verfügt. Dieser stellt, wie unten
erläutert, einen wesentlichen Bestandteil der Konzeption dar. Als
Standard-Einsatzstärke wurden fünf Funktionen vorgesehen, wobei eine
Mindeststärke von vier Funktionen immer zu gewährleisten ist. Um bei der
Dienstplanung nicht zu stark eingeschränkt zu werden, sollten mindestens
40 Mann als Höhenretter ausgebildet werden. Andererseits war zur
Gewährleistung der Aus- und Fortbildung und den damit verbundenen Kosten
eine Obergrenze notwendig. Im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der
Amtsleitung, der Wachführung und der Leitung der Höhenrettung wurde die
Zahl der ausgebildeten Höhenretter inzwischen auf 50 Mann erhöht. Seit
offizieller Indienststellung der Gruppe am 31.08.2001 standen täglich
mindestens fünf Höhenretter zur Verfügung. Weiterhin war es ausdrücklicher
Wunsch, keine Elitetruppe zu bilden. Insbesondere die Höhensicherung bei
absturzgefährdeten Tätigkeiten muss flächendeckend sichergestellt
bleiben. Dies wird mit der Grund- und Wiederholungsschulung aller
beruflichen und ehrenamtlichen Einsatzkräfte durch die Feuerwehrschule
Düsseldorf gewährleistet. Als Ausbilder fungieren hier aktive
Höhenretter und zusätzlich ausgebildete Multiplikatoren. Grundsätzliche Ausrichtung auf
alpine Rettungstechniken Durch Vorkenntnisse aus dem
Alpinbereich geprägt, stand man den Techniken und Möglichkeiten der
alpinen Bergrettung aufgeschlossen gegenüber, auch wenn sich nicht alles
mit den damals vorherrschenden Rettungstechniken der ehemaligen DDR in
Einklang bringen ließ. Kontakte zur Feuerwehr München zeigten, dass auch
dort so gedacht wurde. Die Schulung der Kernmannschaft für den Aufbau
einer Höhenrettungsgruppe erfolgte parallel durch Ausbildungen in
Heyrothsberge und München. Schnell fiel die Entscheidung zugunsten der
alpinen Rettungstechniken und mit der Teilnahme an einem
Ausbilderlehrgang in München konnte eine gezielte Ausbildung in
Düsseldorf beginnen. Im Hinterkopf blieb dabei immer die Idee, über den
Bezug zum Bergsport auch Interesse außerhalb und über den Dienstbetrieb
hinaus zu wecken, um so eine langfristige Motivation und
Mitarbeiterbindung zu erreichen. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen
diesen Weg. Inzwischen stehen auf beiden Wachabteilungen jeweils drei
Höhenrettungs-Ausbilder zur Verfügung. Alarmierung Bei der Frage der Einbindung in die Alarm- und Ausrückeordnung waren sich alle Beteiligten einig, dass es auf die realen Einsätze ankommt, nicht allein auf eine hohe Alarmzahl. Die direkte Alarmierung erfolgt daher derzeit nur bei „Person droht zu springen“, „Person auf Rheinbrücke“ sowie in Fällen, in denen die Leitstelle bereits aus dem Meldebild auf eine Einsatznotwendigkeit schließen kann. Darüber hinaus erfolgt die Anforderung durch den Einsatzleiter. Dieses Verfahren hat sich bisher sehr bewährt, zumal die Zahl der Anforderungen (und damit der „echten“ Einsätze) konstant gestiegen ist – und damit die Motivation. Positiv wirkt sich dabei sicher auch aus, das die FRW 3 die einsatzstärkste Düsseldorfer Wache ist und somit ausreichend weitere Gelegenheit besteht, die Fähigkeiten eines Feuerwehrmannes (SB) unter Beweis zu stellen. Technik und Taktik GW Höhenrettung Um die umfangreiche Ausrüstung zu
transportieren und bei überörtlichen Einsätzen nicht Löschfahrzeuge aus
dem Stadtgebiet abzuziehen, steht inzwischen ein eigenes Fahrzeug zur
Verfügung. Es handelt sich um einen MB Vario 815 DA-KA mit serienmäßiger
Doppelkabine und Allradantrieb. Das Fahrzeug wird in einer separaten
Veröffentlichung ausführlich vorgestellt. Persönliche Schutzausrüstung Jeder Höhenretter verfügt über folgende persönliche Schutzausrüstung:
Die direkte Zuordnung persönlicher
Ausrüstung ist kostenintensiv (z.B. ist die Sitz-Brustgurt-Kombination
ist gemäß PSA-Richtlinien und Herstellerangaben alle fünf Jahre
ersetzen!), hat aber aus hiesiger Sicht mehrere Vorteile:
Personalgewinnung Mit einer konsequenten
Personaleinsatzplanung, insbesondere zurückhaltender und wohlüberlegter
Versetzungsplanung, konnte schon vor Jahren die Mitarbeiterzufriedenheit
verbessert werden. Von diesem Grundsatz sollte auch in diesem Fall keine
Ausnahme gemacht werden. Seit der Aufbauphase versahen ausgebildete
Höhenretter an allen Wachen Dienst. Diese wurden nur auf eigenen Wunsch
zur FRW 3 umgesetzt, zumal die Aus- und Fortbildung in der
Höhensicherung sowieso flächendeckend fortzuführen war. Mittelfristig
wird es hier sicher Nachsteuerungsbedarf geben, da die reine Ausbildung
ohne Einsätze sicher nicht dauerhaft motiviert. Ein großer Teil der
Stammbesatzung der FRW 3 (inzwischen über 40%) konnte zu Höhenrettern
ausgebildet werden, womit die Sollstärke von 40 Höhenrettern bereits im
September 2001 erreicht war. Die Ausbildung zum Höhenretter ist
nur ein Basisbaustein zu einer funktionierenden Höhenrettungsgruppe.
Wesentlich schwieriger ist die langfristige Fortbildung. Deutschlandweit
einheitlich ist die Regelung, das Höhenretter eine 72-stündige jährliche
Weiterbildung erhalten müssen. Die bereits 1997 durch den Rat der Stadt
beschlossene Schutzzieldefinition sichert die konstante Funktions- und
Personalstärke der Feuerwehr Düsseldorf, schränkt aber die Möglichkeiten
einer wirksamen Außerdienstnahme von Einheiten zur Aus- und Fortbildung
ein. Übungen an Objekten mit langen Rüstzeiten und entsprechender
Alarmverzögerung müssen daher außerhalb des Alarmdienstes durchgeführt
werden. Eine vollständige Verlagerung der 72 Übungsstunden in die
Freizeit, auch gegen finanzielle Vergütung, ist nicht nur langfristig
viel zu teuer. Sie konkurriert bzw. kollidiert mit familiären und
anderen Interessen der Mitarbeiter und ist so nicht dauerhaft
sicherzustellen. Der gewählte Mittelweg sieht wie folgt aus:
Übungsanlage Zur FRW 3 gehört ein alter
Schlauchturm. Bis 1998 war hier eine der drei Schlauchwäschen der BF
untergebracht. Um einen weiteren Betrieb dieser Schlauchwäsche im
Einklang mit den Arbeitsschutzvorschriften zu ermöglichen, wären immense
finanzielle und bauliche Anstrengungen erforderlich gewesen. Diese
Leistung konnte inzwischen fremd vergeben werden. Somit war der
Trockenturm (ca.25m hoch), die Schlauchwäsche (ca. 20m lang) und die
Schlauchwerkstatt mit Schlauchlager frei und ungenutzt. Hier boten sich
nun Räumlichkeiten für die neu entstehende Höhenrettungsgruppe. In einer
Befragung der gesamten Wachmannschaft war die Bereitschaft zu erkennen,
eine Übungsanlage in Eigenleistung zu errichten. Von großem Vorteil war
dabei das Fachwissen mehrerer Tischler, Zimmerer und Maurer. Im
Trockenturm entstand eine ca. 200m² große Kletterfläche. Hier können
witterungsunabhängig viele seiltechnische Manöver, Auf- und Abseilen,
Retten- und Selbstretten geübt werden. Aber auch Klettertechniken und
Kondition sind trainierbar. Der Dienstsport wird um eine Möglichkeit
reicher. Durch ca. 10.000 Einschlaggewinde kann die Anlage ständig
verändert und den Ansprüchen und Fähigkeiten angepasst werden. Während die Wachmannschaft mit
großen Presslufthämmern ca. 15m³ Beton der alten Schlauchwäsche
wegstemmte, wurden die Pläne für den Ausbau geschmiedet. Ein
Prüfstatiker berechnete die technische Machbarkeit des Vorhabens und
zeichnete die Pläne. Wichtig war, dass auch der Vorstieg ermöglicht
wird. Dazu müssen in regelmäßigen abständen Haken montiert sein, die
jeder für sich ca. 10KN (entspricht 1 Tonne!) Last aufnehmen können.
Eine Montage auf den Wänden (Ziegel und Bims) war aus diesen Gründen
nicht möglich. Es wurde eine selbsttragende Konstruktion gewählt, die
den Turm nur als Korsett benötigt um nicht umzufallen. Montiert wurden: 200m²
Verbundplatten, 10.000 Einschlagmuttern, 700m Balken 12/12, 1.600
Stahlwinkel, 24.000 Ankernägel, 15.000 Schnellbauschrauben, 200
Absturzhaken, 30 Leuchtstofflampen und 100 Liter rutschsichere Farbe –
alles in der Arbeits- und Bereitschaftszeit. Da die FRW 3 zu den
einsatzstärksten Wachen zählt, wurden die Arbeiten häufig von Alarmen
unterbrochen und anschließend wieder aufgenommen. Die Motivation war so
groß, das die Mitarbeiter teilweise spät abends um 23:00 Uhr aus dem
Turm gerufen werden mussten. Sehr wichtig war die Tatsache, dass kein
einziger Mitarbeiter wegen der Montage von seiner Funktion entbunden
wurde. Dadurch war der Ablauf im gesamten sehr harmonisch und das
Wachgefüge wurde nicht gestört. Alle Mitarbeiter, Höhenretter oder
nicht, konnten sich nach ihrem Können einbringen. Nachdem der Turmausbau fertig
gestellt war, folgte auf eine mehrmonatige Schaffenspause der Ausbau des
Kellerbereichs unter dem Turm zu einer so genannten Boulderablage. Hier
ist auf ca. 150m² eine Kletterfläche in Absprunghöhe entstanden. Ohne
Seilsicherung können schwere Kletterbewegungen geschult sowie Kondition
und Kraftausdauer effizient trainiert werden. Unterhalb der Boulderwand
liegen 60cm hohe Schaumstoffmatten, um bei einem Absturz das
Verletzungsrisiko zu minimieren. Diese stellte das Sportamt zur
Verfügung In den Räumen der ehemaligen
Schlauchkammer stehen Werkstatt- und Lagerräume zur Verfügung, die
insbesondere von den Geräteprüfern genutzt werden. Neben den
Gerätschaften der Höhenrettungsgruppe werden hier auch alle
Einsatzmittel der Höhensicherung zentral geprüft. Der Übungsturm steht Angehörigen
der Feuerwehr Düsseldorf auch in deren Freizeit zur Verfügung, ebenso
anderen Feuerwehren nach Absprache. Voraussetzung ist die Gewährleistung
des Dienstbetriebs. Einzelheiten wurden in einer eigenen Nutzungsordnung
fixiert. Inzwischen ist in der Feuerwehrsportvereinigung Düsseldorf
sogar eine eigene Kletterabteilung der Feuerwehrsportvereinigung
entstanden, die zur Zeit 50 Mitglieder aller Wachen zählt, Tendenz
steigend. Regelmäßig werden Kletterfahrten organisiert. Neben kleineren
Touren nach Belgien, in die Eifel, nach Ith und in die Pfalz fahren die
Mitglieder regelmäßig nach Finale Ligure, einem großen Klettergebiet an
der Italienischen Mittelmeerküste. Organisatorische Festlegungen Bei aller Begeisterung für die
Sache musste für einen Großbetrieb mit gut 1.000 haupt- und
ehrenamtlichen Einsatzkräften eine klare Geschäftsgrundlage für die
dauerhafte Organisation des Höhenrettungswesen geschaffen werden. Eine
„Dienstanweisung Höhenrettung“ beschreibt die personellen,
organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen der Höhenrettung bei
der Feuerwehr Düsseldorf. Damit wurde auch der Finanzbedarf dieser
Lösung (nicht zuletzt durch die finanzielle Vergütung der aus der
Freizeit erbrachten Übungsstunden ein erheblicher jährlicher Bedarf)
anerkannt. Ergänzt wird diese durch eine Ausbildungs- und
Prüfungsordnung, die neben Lehrgangs- und Prüfungsinhalten auch die
grundsätzlichen Personalauswahlkriterien für die Ausbildung zu
Höhenretter enthält und somit für Transparenz sorgt. Abgerundet wird das
Paket durch die Nutzungsordnung für den Übungsturm, die dem
Dienstbetrieb eindeutigen Vorrang vor allen anderen Nutzungen sichert. Die bisherigen Erfahrungen mit
dieser sicher anspruchsvollen Organisationsform sind durchweg positiv
und lassen auf eine über viele Jahre hinweg hochwertige
Höhenrettungsarbeit hoffen. Wilfried Birnbaum Arvid Graeger
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